Theaterbühne Turnverein Zuzgen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vorbemerkung
    Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und weiterer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.

  2. Geltungsbereich
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Theaterbühne Turnverein Zuzgen und den Besuchern. Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart.

  3. Vorverkauf, Reservation und Kauf

    1. Termine
      Die Vorverkaufstermine werden auf der Webseite www.theaterzuzgen.ch publiziert.

    2. Vorverkauf
      Der Vorverkauf findet ausschliesslich über die Theaterbühne Turnverein Zuzgen und ihre Kooperationspartner statt.

    3. Kontingent
      Das Theaterbühne Turnverein Zuzgen behält sich vor, die Anzahl Eintrittskarten pro Person einzuschränken. Diese Regelung gilt auch für online erwerbbare Eintrittskarten.

    4. Versand
      Übersendet die Theaterbühne Turnverein Zuzgen dem Besucher Eintrittskarten, so erfolgt der Versand auf Gefahr des Besuchers. Die Theaterbühne Turnverein Zuzgen ist nicht verpflichtet, bei verzögerter Zustellung, Beschädigung, Verlust oder dergleichen Ersatz zu leisten. Für den Versand erhebt die Theaterbühne Turnverein Zuzgen eine Bearbeitungsgebühr von 1.50 CHF, welche mit dem Eintrittskartenpreis in Rechnung gestellt wird. Der Versand der Eintrittskarten per Post wird bis fünf Arbeitstage vor der jeweiligen Vorstellung durchgeführt, danach liegen die Eintrittskarten an der Tageskasse bereit.

    5. Bearbeitung
      Telefonische Reservationen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Sie gelten als Reservation, sofern sie mittels einer schriftlichen oder mündlichen Benachrichtigung durch die Theaterbühne Turnverein Zuzgen bestätigt wurden. Die reservierten Eintrittskarten sind ab dem Datum der Reservation bis zur Vorstellung gültig. Anderweitig vorgenommene Reservationen, wie das Hinterlassen einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder die Reservation per E-Mail oder Textnachricht, werden nicht weiter bearbeitet und berechtigen nicht zum Einlass.

    6. Vervielfältigung
      Der kommerzielle und gewerbliche Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarten ohne vorherige Zustimmung durch die Theaterbühne Turnverein Zuzgen ist untersagt. Dies gilt auch für deren Vervielfältigung, Veränderung oder Nachahmung. Ohne ausdrückliche vorgängige Zustimmung der Theaterbühne Turnverein Zuzgen ist es nicht erlaubt, Eintrittskarten in einer an das allgemeine Publikum gerichteten Werbung und / oder für eine Verlosung zu verwenden. Auch das private Anbieten oder Weiterverkaufen von Eintrittskarten ist untersagt.

  4. Vertragsabschluss beim Online-Kauf
    Der Kaufvertrag zwischen dem Besucher und der Theaterbühne Turnverein Zuzgen kommt mit erfolgreichem Abschluss der Reservation zustande.

    1. Angebot
      Das Platzangebot für Online-Reservationen beschränkt sich auf die auf der Webseite www.theaterzuzgen.ch als verfügbar gekennzeichneten Sitzplätze. Die Theaterbühne Turnverein Zuzgen behält sich das Recht vor, den Bestuhlungsplan zu ändern und dem Besucher andere (gleichwertige oder bessere) Plätze zuzuweisen.

    2. Zahlungsmethoden

      1. eRechnung (E-Mail)
        Nach Abschluss der Reservation erhält der Besucher seine Eintrittskarte und die Rechnung im Portable Document Format (PDF-Format) an die von ihm bei der Reservation angegebene E-Mail-Adresse. Er verpflichtet sich damit zur Begleichung des Rechnungsbetrages innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist. Der Besucher hat dann die Möglichkeit, die Eintrittskarte entweder im PDF-Format in unveränderter Grösse auf ein weisses Papier der Grösse DIN A4 auszudrucken oder auf sein Mobiltelefon herunterzuladen. Der Besucher anerkennt, dass es in seinem eigenen Verantwortungs- und Risikobereich liegt, sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten, die für den Empfang und den Ausdruck der Eintrittskarten erforderlich sind.

      2. Postversand
        Nach Abschluss der Reservation erhält der Besucher seine Eintrittskarte und die Rechnung per Post an die von ihm bei der Reservation angegebene Adresse. Er verpflichtet sich damit zur Begleichung des Rechnungsbetrages innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist. Der Besucher anerkennt, dass es in seinem eigenen Verantwortungs- und Risikobereich liegt, die zugesandte Eintrittskarte unbeschädigt zu halten und an der Vorstellung am Eingang vorzuweisen.

    3. Aufbewahrung
      Die ausgedruckte Eintrittskarte ist bis zur Vorstellung sorgfältig aufzubewahren und darf bei Gebrauch keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Eingangskontrolle verunmöglichen oder behindern. Weist die Eintrittskarte solche Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen auf, besteht weder Anspruch auf Einlass zur Vorstellung noch auf Rückerstattung des vom Besucher entrichteten Entgelts.

    4. Einlasscode
      Der Einlasscode (Quick Response Code (QR-Code)) auf dem Mobiltelefon muss für das Lesegerät erkennbar sein. Beschädigte Touchscreens können die Erkennung des Einlasscodes erschweren oder verunmöglichen. Kann der Einlasscode deshalb nicht eingescannt werden, behält sich die Theaterbühne Turnverein Zuzgen vor, keinen Einlass zu gewähren, ohne dass der Kaufpreis rückerstattet würde. Auch kann kein Einlass erfolgen, wenn der Besucher das Mobiltelefon nicht dabeihat oder dieses die Eintrittskarte aus anderen Gründen nicht darzustellen vermag.

    5. Vervielfältigung
      Jegliche Vervielfältigung, Veränderung, Nachahmung oder der Weiterverkauf derartiger elektronischer oder physischer Eintrittskarten ist ausdrücklich untersagt.

    6. Buchung
      Online-Eintrittskarten können in der Regel bis um 12:00 Uhr am Tag der Vorstellung gebucht werden. Bei Nachmittagsvorstellungen können Online-Eintrittskarten bis um 24:00 Uhr am Tag vor der Vorstellung gebucht werden.

  5. Spielplan, Anfangszeiten, Absagen oder Änderungen
    Die Theaterbühne Turnverein Zuzgen kann auch nach Beginn des Vorverkaufs aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, eine Vorstellung absagen, das Datum, die Uhrzeit oder die Besetzung ändern. Im Falle einer Vorstellungsänderung, eines Vorstellungsausfalls oder einer Änderung der Anfangszeiten bemüht sich die Theaterbühne Turnverein Zuzgen rechtzeitig zu informieren. Für Angaben auf Plakaten und in anderen Veröffentlichungen (beispielsweise Presse) übernimmt die Theaterbühne Turnverein Zuzgen keine Gewähr.

    1. Absage oder Ersatz
      Wird eine Vorstellung infolge von Gründen, welche die Theaterbühne Turnverein Zuzgen nicht zu vertreten hat, abgesagt oder wird das Datum einer Vorstellung geändert, hat der Besucher Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises (exklusiv Buchungsgebühren), sofern er die Vorstellung nicht besucht. Dieser Anspruch verfällt, wenn er nicht binnen 10 Tagen geltend gemacht wird. Diese Frist beginnt an dem Tag zu laufen, an welchem die Vorstellung gemäss dem beim Kauf gültigen Spielplan hätte stattfinden sollen.

    2. Änderungen
      Bei Änderungen der Besetzung oder der Anfangszeit einer Vorstellung, die die Theaterbühne Turnverein Zuzgen nicht zu vertreten hat, besteht keinerlei Anspruch auf Rückvergütung des Kaufpreises. Jede weitergehende Haftung der Theaterbühne Turnverein Zuzgen ist ausgeschlossen; insbesondere für Folgeschäden wird jegliche Haftung abgelehnt.

  6. Öffnungszeiten

    1. Telefonischer Vorverkauf
      Der telefonische Vorverkauf ist zu den in den Veröffentlichungen der Theaterbühne Turnverein Zuzgen angegebenen Zeiten geöffnet.

    2. Tageskasse
      Die Tageskasse öffnet in der Regel eineinhalb Stunden vor Beginn der jeweiligen Vorstellung. An der Tageskasse werden mit Vorrang Eintrittskarten für die Tageskasse verkauft. Die Tageskasse schliesst grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.

  7. Eintrittspreise

    1. Preiskategorien
      Für die Vorstellungen der Theaterbühne Turnverein Zuzgen gibt es je nach Vorstellung unterschiedliche Preiskategorien. Bei ausgewählten Vorstellungen können Zuschläge erhoben werden.

    2. Eintrittspreise
      Die geltenden Eintrittspreise sind in den Veröffentlichungen der Theaterbühne Turnverein Zuzgen ersichtlich. Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.

  8. Gutscheine
    Gutscheine der Theaterbühne Turnverein Zuzgen sind in der Regel für die laufende Produktion gültig und ausschliesslich für Vorstellungen der Theaterbühne Turnverein Zuzgen einsetzbar.

  9. Ermässigungen

    1. Nachweis
      Ermässigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt.

    2. Kumulierung
      Einzelne Ermässigungen können nicht kumuliert werden. Die Ermässigungen beziehen sich nicht auf etwaige Gebühren und Zuschläge gemäss Ziffer 6.

    3. Einschränkungen
      Ermässigungen können von der Theaterbühne Turnverein Zuzgen jederzeit geändert werden. Die Theaterbühne Turnverein Zuzgen ist ausserdem berechtigt, die Abgabe ermässigter Eintrittskarten für bestimmte Vorstellungen und Preiskategorien einzuschränken oder auszuschliessen.

    4. Veröffentlichung
      Die Ermässigungen sind den Veröffentlichungen der Theaterbühne Turnverein Zuzgen zu entnehmen.

  10. Rückgabe von Eintrittskarten
    Verkaufte Eintrittskarten werden weder rückerstattet noch umgetauscht. Ersatz für verfallene Eintrittskarten wird nicht geleistet. Dies gilt auch im Falle eines nachträglichen Einlasses gemäss Ziffer 12. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

  11. Verlust von Eintrittskarten

    1. Aufbewahrungspflicht
      Der Besucher ist für die sichere Verwahrung der Eintrittskarte bis zur Veranstaltung verantwortlich und trägt alle mit dem Verlust oder der Beschädigung verbundenen Gefahren und Risiken. Bei Verlust oder zu Unleserlichkeit führender Beschädigung einer Eintrittskarte stellt die Theaterbühne Turnverein Zuzgen nur dann eine Ersatzkarte aus, wenn der Besucher glaubhaft macht, welche Karte er gekauft hat. Die Theaterbühne Turnverein Zuzgen ist berechtigt, für das Ausstellen von Ersatzkarten eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

    2. Konkurrenz
      Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Die Theaterbühne Turnverein Zuzgen prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmässig besitzt.

  12. Datenschutz

    1. Datenerfassung
      Die Theaterbühne Turnverein Zuzgen benötigt zur reibungslosen Durchführung des Vertriebs Basisinformationen wie Name, E-Mail-Adresse und Adresse des Besuchers. Ausnahme bildet die Onlinezahlung. In diesem Fall wird der Zahlungsverkehr über die Firma SIX Payment Services abgewickelt, womit sich der Besucher ausdrücklich einverstanden erklärt.

    2. Datenschutzrecht
      Die Theaterbühne Turnverein Zuzgen hält sich bei der Bearbeitung der Besucherdaten an das schweizerische Datenschutzrecht. Die Theaterbühne Turnverein Zuzgen bearbeitet, verwendet und speichert die Besucherdaten, wenn und soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen und insbesondere zur Durchführung des Vertriebs, zur Wahrung der technischen Betriebssicherheit, zur Bereitstellung und zum Unterhalt der Webseite und zu Rechnungsstellung und Inkasso erforderlich oder nützlich ist. Die Theaterbühne Turnverein Zuzgen speichert neben den Besucherdaten auch das Datum der Reservation und des Ausgangs der Lieferung zum Zwecke der internen Auftragskontrolle. Der Besucher anerkennt und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Theaterbühne Turnverein Zuzgen die ihn betreffenden Besucherdaten im Rahmen der oben beschriebenen Geschäftstätigkeit verwendet. Die Besucherdaten werden nicht an Dritte weitergegeben. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Theaterbühne Turnverein Zuzgen.

  13. Einlass

    1. Türöffnung
      Der Zuschauerraum wird in der Regel eineinhalb Stunden vor Vorstellungsbeginn geöffnet. Die exakte Zeit der Türöffnung kann den Veröffentlichungen der Theaterbühne Turnverein Zuzgen entnommen werden.

    2. Kontrolle
      Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte sowie auf Verlangen bei ermässigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis vorzuzeigen. Die Gültigkeit der Eintrittskarten wird manuell oder mit elektronischen Lesegeräten überprüft.

    3. Einschränkungen
      Nach Vorstellungsbeginn besteht kein Anspruch auf Einlass mehr. Lässt es sich mit dem Sicherheitsdispositiv sowie den Interessen der mitwirkenden Künstlern und der anderen Besuchern vereinbaren, können verspätet erscheinende Besucher gegebenenfalls zu einem von der künstlerischen Leitung festgelegten Zeitpunkt eingelassen werden. Selbst in diesem Fall besteht aber kein Anspruch auf den gelösten Kartenplatz. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes sowie des verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten.

  14. Garderobe

    1. Abgabe
      Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, grosse Taschen und sperrige Gegenstände) dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern sind in der Garderobe zu deponieren.

    2. Haftung
      Die Theaterbühne Turnverein Zuzgen haftet grundsätzlich nicht für Verlust oder Beschädigungen der Gegenstände, sondern nur, wenn es seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat. Die Theaterbühne Turnverein Zuzgen haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck elektronische Geräte und ähnliches, insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers.

  15. Fundsachen

    1. Abgabe und Meldung
      Gegenstände jeder Art, die in Räumen der Theaterbühne Turnverein Zuzgen gefunden werden, sind beim Einlass- beziehungsweise Garderobenpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- beziehungsweise Garderobenpersonal unverzüglich zu melden.

    2. Aufbewahrung
      Die Gegenstände werden bis zwei Wochen nach dem Ende der laufenden Produktion aufbewahrt. In dieser Zeit können Anfragen betreffend verlorenen Gegenständen an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden.

  16. Hausrecht

    1. Ausschluss
      Die Theaterbühne Turnverein Zuzgen übt in seiner Spielstätten das Hausrecht aus. Die Theaterbühne Turnverein Zuzgen ist berechtigt, Hausverweise beziehungsweise -verbote auszusprechen oder andere geeignete Massnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder sonst wie wiederholt oder in erheblicher Weise gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen verstossen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. Der Kaufpreis wird in diesen Fällen nicht rückerstattet.

    2. Mobile Geräte
      Mobiltelefone, Pager sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

    3. Verpflegung
      Die Mitnahme und der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken sind nicht erlaubt.

    4. Rauchen
      Der Konsum von Zigaretten, E-Zigaretten und Tabakerhitzern jeglicher Art in sämtlichen Innenräumen ist nicht gestattet.

    5. Gefahrensituationen
      Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Gebäude sofort und ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

  17. Bild- und Tonaufnahmen

    1. Aufzeichnungen
      Alle Arten von Bild- und / oder Tonaufnahmen sind nur nach Rücksprache mit der Theaterbühne Turnverein Zuzgen erlaubt.

    2. Publikationen
      Die Theaterbühne Turnverein Zuzgen nimmt gewisse Vorstellungen auf Bild- und / oder Tonträger auf. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und / oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und / oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht beziehungsweise verwertet werden dürfen.

  18. Haftung
    Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Räumen der Theaterbühne Turnverein Zuzgen erleidet, haftet die Theaterbühne Turnverein Zuzgen nur im Falle der grobfahrlässigen oder absichtlichen Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch seine Vertreter und deren Erfüllungsgehilfen. Die Theaterbühne Turnverein Zuzgen haftet nicht für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt, soweit es sich um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.

  19. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
    Es findet ausschliesslich schweizerische Recht Anwendung unter ausdrücklichem Ausschluss des internationalen Kaufrechts CISG. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Rheinfelden, Aargau.

  20. Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
    Die Theaterbühne Turnverein Zuzgen behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen und zu ändern.

  21. Inkrafttreten
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten per 01. Januar 2022 in Kraft und ersetzten die bisher geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich.

  22. Schlussklausel
    Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.